Vereinfachte Flüchtlingshilfe für Spender und Vereine geht in die Verlängerung!
Spender können den Belegnachweis durch Bareinzahlungsbeleg oder Kontoauszug erbringen.
Vereine dürfen unabhängig vom Satzungszweck Spenden für Flüchtlinge sammeln und auch ihre unverbrauchten Mittel zu Unterstützung von Flüchtlingen verwenden.
Weitere Informationen hierzu unter:
http://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/637946/