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Umsatzsteuerbefreiung einer Fahrschule

Umsatzsteuerbefreiung einer Fahrschule
Umsatzsteuerbefreiung einer Fahrschule
Sandro Hanisch
Steuerberater Sandro Hanisch
Sandro Hanisch ist erfahrener Steuerberater mit Fachwissen in Controlling, Finanzwirtschaft und ambulantem Gesundheitswesen (DStV e.V. und IHK). Als staatlich geprüfter Betriebswirt mit Fokus auf Steuern verfügt er über ein umfassendes Verständnis komplexer steuerlicher Angelegenheiten. Zudem ist er als Fachautor für den Deubner Verlag tätig und agiert als steuerlicher Gutachter.

Umsätze einer Fahrschule können nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSysRL steuerfrei sein. Dies hat das FG Baden-Württemberg in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden ().

Hintergrund: Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSysRL befreit „den von Privatlehrern erteilten Schul- und Hochschulunterricht” von der Umsatzsteuer.

Sachverhalt: Die Antragstellerin ist eine GmbH. Der Alleingesellschafter der GmbH ist einziger Geschäftsführer und Fahrlehrer der Antragstellerin. Die Ausbildung umfasst die Fahrerlaubnisklassen A (Krafträder) und B (PKW). Der Unterricht wird überwiegend in der Fahrerlaubnisklasse B erteilt. Seit dem  berechnet die Antragstellerin keine Umsatzsteuer mehr. Das FA dagegen behandelte die Fahrschulumsätze als steuerpflichtig.

(Quelle: NWB Datenbank Online-Nachricht – Montag,