Vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg wurde am 05.10.2016 der nächste Ferrari Fall abgeschmettert, indem der vollumfängliche Vorsteuerabzug versagt wurde. Sicherlich nicht nur, weil der Richter eine geheime Vorliebe für Porsche hatte.
Bei Sportwagen herrscht somit immer mehr Beratungsbedarf, sofern diese auch als Firmenwagen genutzt werden sollen.
https://www.trialog-unternehmerblog.de/2016/10/28/italienischer-sportwagen-gegen-deutschen-fiskus/