Liebe Mandanten und Betroffene,
es ist unfassbar was diese Wassermassen an Schaden angerichtet haben.
Allerdings ist die Hilfsbereitschaft ebenfalls unfassbar groß. Als wir selbst in Zweifall als Helfer vor Ort waren, haben wir freiwillige Helfer aus Hamburg, Siegen und anderen weit entfernten Städten kennen gelernt, die teilweise mit schwerem Gerät angereist waren, um den Betroffenen zu Helfen. Es wurde Hand in Hand gearbeitet, die Helfer wurden verpflegt und mit freiwilligen Shuttle-Fahrern in die betroffenen Gebiete hinein und heraus gefahren.
Nun hat auch die Finanzverwaltung schnell reagiert und sofort einen “Katastrophenerlass” in Kraft gesetzt:
In dem Katastrophenerlass ist z.B. geregelt, das die Wiederanschaffung von Hausrat in der nächsten Steuererklärung der Hochwasser Betroffenen als außergewöhnliche Belastung abziehbar ist. Ebenso die Beseitigung von Schäden an dem eigengenutzten Wohneigentum. Die Betroffenen sollten also daran denken, entsprechende Belege/Quittungen/Rechnungen nebst Zahlungsnachweisen aufzubewahren.
Der Verlust von Buchführungsunterlagen im Hochwasser darf gem. Katastrophenerlass keine steuerlichen nachteiligen Folgerungen bringen. Das war früher anders, als z.B. Rhein Hochwasserfälle aufgetreten sind und in anschließenden Betriebsprüfungen keine Belege mehr vorgelegt werden konnten. Darum ist dieser Punkt durchaus sehr relevant für die aktuell Betroffenen Unternehmer.
- Arbeitgeber können bis zu 600€ steuerfreie Unterstützungen an betroffene Arbeitnehmer zahlen.
- Unternehmer erhalten zahlreiche Möglichkeiten der Sonderabschreibung.
Weitere Informationen könnt Ihr dem Katastrophenerlass entnehmen oder gerne bei uns erfragen.
Die Banken haben ebenfalls entsprechende Kreditangebote vorbereitet:
- für Unternehmen: NRW.BANK.Universalkredit bis 31.12.21
- für Privatpersonen: NRW.BANK.Gebäudesanierung bis 31.12.21
- Sparkasse Aachen Schnellhilfe Überschwemmungsschäden
Den Betroffenen kann durch Spenden oder Sachspenden schnell und unkompliziert geholfen werden. Hier funktionieren die Social-Media Kanäle (Facebook) aktuell sehr schnell. Auch vor Ort könnt Ihr als Helfer etwas bewegen.
#edit 21.07.2021
Betroffene die direkt Geldspenden z.B. von Freunden/Bekannten etc beziehen, sollten dafür aktuell ein separates eigenes Spendenkonto eröffnen, um später vereinfacht darlegen zu können, das der Schenkungssteuer-Freibetrag von 20.000€ pro Person unterschritten wurde. Nach heutigem Telefonat mit der Finanzverwaltung scheint hierzu eine Vereinfachung in Planung zu sein und wird dann voraussichtlich im Katastrophenerlass aufgenommen.
Folgende Versicherungen können in Frage kommen, die Betroffene prüfen sollten:
Privat (mit Immobilienbesitz)
- Gebäudeversicherung mit Elementarschadendeckung
- Hausratversicherung mit Elementarschadendeckung
- Kfz-Versicherung mit Teilkasko
Privat (ohne Immobilienbesitz)
- Hausratversicherung mit Elementarschadendeckung
- Kfz-Versicherung mit Teilkasko
Gewerblich (mit Immobilienbesitz)
- Gebäudeversicherung mit Elementarschadendeckung
- Inhaltsversicherung mit Elementarschadendeckung und Betriebsunterbrechung
- Transportversicherung
- Kfz-Versicherung mit Teilkasko
Gewerblich (ohne Immobilienbesitz)
- Inhaltsversicherung mit Elementarschadendeckung und Betriebsunterbrechung
- Kfz-Versicherung mit Teilkasko
- Transportversicherung
Bei Kfz-Gewerbe zusätzlich:
- Handel-Handwerk inkl. Betriebsrisiko Teilkasko (zugelassene und nicht zugelassene Fahrzeuge in Obhut)
Bei Arztpraxen zusätzlich:
- Elektronikversicherung Inkl. Ertragsausfall
Bei Handwerkern/Bauhandwerkern zusätzlich:
- Montageversicherung
- Autoinhaltsversicherung (Werkzeug und Material im Firmenwagen)
Bei Speditionen/Frachtführern zusätzlich:
- Verkehrshaftungsversicherung
Bauherren:
- Bauleistungsversicherung
Sandro Hanisch
Steuerberater