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Grundsteuer – richtig/falsch oder lieber offen halten?

Grundsteuer – richtig/falsch oder lieber offen halten?
Grundsteuer – richtig/falsch oder lieber offen halten?
Sandro Hanisch
Steuerberater Sandro Hanisch
Sandro Hanisch ist erfahrener Steuerberater mit Fachwissen in Controlling, Finanzwirtschaft und ambulantem Gesundheitswesen (DStV e.V. und IHK). Als staatlich geprüfter Betriebswirt mit Fokus auf Steuern verfügt er über ein umfassendes Verständnis komplexer steuerlicher Angelegenheiten. Zudem ist er als Fachautor für den Deubner Verlag tätig und agiert als steuerlicher Gutachter.

Die alte Wertermittlung zur Grundsteuer wurde als verfassungswidrig erklärt, somit wurde eine neue Wertermittlung auf den 01.01.2022 beschlossen.

Daraufhin sollten alle Grundstückseigentümer angeschrieben werden und mit entsprechenden Informationen versorgt werden, um die neue Feststellungserklärung zum Grundsteuerwert erstellen zu können. Hier war bereits zu erkennen, das manche Betroffene angeschrieben wurden, andere nicht. Die Finanzämter mussten den Massenandrang bewerkstelligen und die Betroffenen mit Informationen und Formularen versorgen.

Manche Betroffene haben selbst per Elster Daten übermittelt, andere haben der angeblichen Einfachheit nicht getraut und direkt Steuerberater, Lohnsteuerhilfevereine, oder Hausverwaltungen beauftragt, die mit unterschiedlicher Motivation ebenfalls den Massenandrang bewerkstelligen mussten.

Nach etlichen Feststellungserklärungen habe ich die Erfahrung gemacht, das vielleicht 10% der Fälle, die meist nicht vom Bundesmodell betroffen sind, tatsächlich einfach von der Hand gehen. Bei 90% liegen viele steuerliche Vorteile im individuellen Sachverhalt.

Falls Ihnen die Erklärung erstaunlich einfach von der Hand ging, oder Sie lediglich eine Checkliste abgearbeitet haben, sollten Sie sich fragen, ob folgende Sachverhalte für Sie richtig beurteilt wurden:

  1. Nach welcher Norm wurde die Wohnfläche ermittelt? DIN277 oder WoFlV?
  2. Sind Treppenbereiche, Kellerräume, Waschküchen, Trockenräume irrtümlich in der Wohnfläche erfasst worden?
  3. Ist Ihr Grundstück tiefer als 35m?
  4. Ist Ihr Grundstück größer als 500qm?
  5. Wurden Befreiungen oder Vergünstigungen erfasst z.B. nach Wohnraumförderungsgesetz, oder Baudenkmäler?
  6. Tatsächlich Kernsanierung, oder nur Renovierung? Kernsanierung lösen höhere Grundsteuerwerte aus, stellen auf Nachfrage oft aber nur Renovierungen dar.
  7. Haben Sie ein Grundstück in einer Stichstraße und die Straße wird Ihnen nur anteilig zugerechnet, obwohl die Informationsschreiben der Finanzverwaltung Ihnen die vollen Quadratmeter ausweisen?
  8. Zu welchem Zeitpunkt haben Sie den Sachverhalt beurteilt? Zum 01.01.2022 oder später? Das kann insbesondere für Hochwasser-Geschädigte gravierende Unterschiede machen.

Sofern Sie keinen Neubau besitzen, ist der neue Grundsteuermessbetrag in der Regel niedriger, als der bisherige Grundsteuermessbetrag, da alte Objekte nach alten Normen zu hohe Quadratmeter ausweisen und nunmehr Alterswertminderungen zu berücksichtigen sind.

Die Fachpresse hält diese neue Wertermittlung erneut für verfassungswidrig, da die Grundsteuer als Substanzsteuer aktuell nicht immer zu einem schlüssigen Ergebnis führt und es z.B. keine Möglichkeit gibt, über ein Gutachten einen tatsächlich niedrigeren Substanzwert nachzuweisen, wie es beispielsweise bei der Erbschaftsteuer möglich ist.

Falls Sie Hilfe bei der Sachverhaltswürdigung oder dem Einspruchsverfahren benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt auf.